Erstvorstellung

Wenn Sie ein Kind oder einen Jugendlichen bei mir aufgrund aktuell oder schon länger bestehender Schwierigkeiten zur Untersuchung vorstellen möchten, können Sie telefonisch im Sekretariat
einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.

Meine Mitarbeiterin in der Anmeldung, Frau Boller erreichen Sie zur Kontaktaufnahme, Termin- und Rezeptwünsche in der Regel:

Montag und Donnerstag von 8:30 bis 14:00 Uhr
Dienstag vom 8:30 bis 16:00 Uhr durchgehend
Mittwoch von 8:30 bis 12:30 Uhr

Telefon 0 6406 – 90 90 630

Hände

Unterlagen Erstgespräch

Ich bitte Sie zum Erstgespräch folgendes mitzubringen:

  • die Krankenversicherungskarte des Kindes/Jugendlichen,

  • ggf. einen Überweisungsschein (i.d.R. vom Haus- oder Kinderarzt),

  • das gelbe Untersuchungsheft (U1 bis U9),

  • möglichst alle Schulzeugnisse in Kopie,

  • vorliegende ärztliche Berichte und/ oder andere wichtige Befunde in Kopie.

Wünschenswert wäre,

wenn an diesem Gespräch beide Elternteile teilnehmen könnten.

Falls notwendig können Sie zunächst aber auch einen Termin ohne Ihr Kind wahrnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren können auch selbständig ohne die sorgeberechtigten Eltern einen Termin vereinbaren.

Junge Erwachsene können bis zum 21. Lebensjahr behandelt werden.

Für ein ausführliches Erstgespräch, in dem ich mir aus ärztlicher Sicht einen Überblick über die Problematik verschaffe und mit Ihnen bespreche, was die nächsten Schritte sein können, rechnen Sie bitte ca. eine Stunde Zeit ein. Es können anschließend an weiteren Terminen, die wir dann miteinander vereinbaren, psychologische und ärztliche Untersuchungen folgen. Falls erforderlich und von Ihnen gewünscht, nehmen wir auch mit dem Kindergarten oder Schule Ihres Kindes Kontakt auf, um weitere Informationen zu erhalten. Wenn Eindrücke über den körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklungsstand und über die Erfahrungen in den Beziehungen in der Familie, im Kindergarten, der Schule und zu den Gleichaltrigen gesammelt sind, kann beurteilt werden, ob das problematische Verhalten Ausdruck einer Störung ist, die behandelt werden muss.

Bei getrennt lebenden Eltern, die ein gemeinsames Sorgerecht haben, benötigen wir für die weiteren Termine das schriftliche Einverständnis beider Sorgeberechtigten.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Persönlich erreichen Sie mich telefonisch von:

Montag bis Freitag von 8:00 bis 8:30 Uhr und Donnerstag von 12:00 bis 13:00 Uhr:

Formulare Download

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen, die wir Ihnen als Text zu den einzelnen Formularen geben. Um die Formulare verwenden zu können, benötigen Sie die kostenlose Software „Adobe Reader“, die Sie sich nach Klicken auf den folgenden Button herunterladen können:

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Schweigepflichtsentbindung / Einverständniserklärung.pdf

Praxis Flyer.pdf

Verantwortung übernehmen heißt auch
Antworten geben!

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